Jugendschutz

Jugendliche reagieren stärker auf Alkohol als Erwachsene und verunfallen besonders häufig, wenn Alkohol im Spiel ist. Die gesetzlichen Grundlagen sind klar: Kein Alkohol und Tabakwaren an unter 16-jährige und keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-jährige.
Jugendschutz hat daher oberste Priorität. Unerlaubter Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoss gegen geltendes Recht.
Testkäufe Alkohol und Tabakwaren – wir machen mit!
Untenstehender Leitfaden für Gemeinden erläutert die gesetzlichen Bestimmungen, die Angebote von kantonaler Seite, was Gemeinden und Regionen für den Jugendschutz tun können und wie Alkoholtestkäufe durchgeführt werden. Im Zentrum der Testkäufe (im Sinne eines Monitorings) steht die Sensibilisierung – es fallen keine strafrechtlichen Konsequenzen an.  Die betroffenen Verkaufsstellen, Restaurants, Bars, etc. werden aber informiert. Machen auch Sie bei den Testkäufen mit, und setzen Sie ein Zeichen für die Gesundheit unserer Jugendlichen!
CheckPoint
Mit unseren kostenlosen CheckPoint-Materialien, unterstützen wir Gemeinden, Veranstalter und Verkaufsstellen bei der Durchsetzung des Jugendschutzes vor Ort. Eine Übersicht der Angebote finden Sie hier: Materialliste
Folgende CheckPoint-Materialien können Sie kostenlos bestellen:
- Checkliste Festveranstalter
- Infoflyer für Verkaufs- und Servicepersonal
- Hinweisschilder/ Plakate (orange oder mint)
- Aufkleber (orange oder mint)
- Alterskontrollarmbänder (u.16 J. / 16 -18 J. / ü. 18 J.)
- Schulungs- DVD
- Alterskontrollrechner
Personalschulung
Eine kostenlose Personalschulung vermittelt Fakten zum Alkoholkonsum bei Jugendlichen, zu gesetzlichen Bestimmungen und konkrete Handlungsbeispiele zum Verkauf von Alkohol.
Onlineschulung: www.jalk.ch
Die 30minütige Onlineschulung für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften unterstützt Sie bei der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Vermittelt werden Fakten zum Alkoholkonsum, gesetzliche Bestimmungen und Tipps zu schwierigen Situationen im Verkauf. Wer die Schulung absolviert, erhält ein Schulungsnachweis.
Kontakt:
Antonia Bundi
Programmleiterin Bündner Programm Alkohol
Telefon: +41 81 257 64 07
E-Mail: antonia.bundi@san.gr.ch